Kostenübernahme
Als kassenzugelassene Praxis mit Niederlassung in Neuss werden sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patientinnen und Patienten behandelt. Hier finden Sie eine Übersicht über die Kostenübernahme für die verschiedenen Versicherungsarten.
Wichtig: Es ist immer empfehlenswert, sich vor Beginn der Therapie über die Kostenübernahme und die Bedingungen bei der eigenen Versicherung zu informieren, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden. Hierzu werden Sie im Rahmen des Erstgesprächs aufgeklärt und darin unterstützt, einen Antrag bei Ihrer Versicherung zu stellen.
1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Als kassenzugelassene Praxis erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei entsprechender Indikation vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen - für Sie entstehen keine Kosten.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt: Nach einem ersten Gespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) folgen probatorische Sitzungen, in denen wir gemeinsam prüfen, ob eine Therapie sinnvoll ist. Anschließend wird ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt, der in der Regel genehmigt wird.
Bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte zum ersten Termin mit.
2. Private Krankenversicherung (PKV)
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in aller Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Voraussetzung ist eine medizinische Notwendigkeit. Die meisten PKV-Tarife umfassen etwa 50 Sitzungen pro Jahr, häufig ohne vorherige Genehmigung.
Seit Juli 2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen, die eine psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung bei Krisen ermöglichen - so können Sie bei akutem Bedarf zeitnah Hilfe erhalten.
Es empfiehlt sich, vorab bei Ihrer Versicherung zu erfragen, welche Leistungen und Stundenkontingente in Ihrem Tarif enthalten sind.
3. Beihilfe
Bei Beamten und anderen Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe auf Antrag anteilig die Kosten einer Psychotherapie - in der Regel 50 bis 70 Prozent, abhängig vom individuellen Beihilfesatz. Den verbleibenden Anteil übernimmt Ihre private Restkostenversicherung.
Für die Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) ist das Antragsverfahren in vielen Fällen vereinfacht und schnell. Sollte eine längere Therapie erforderlich sein, kann während der Behandlung eine Langzeittherapie beantragt werden.
4. Selbstzahler
Auch ohne Versicherungsleistung kann eine Psychotherapie in der Praxis wahrgenommen werden. Das Selbstzahlen bietet einige Vorteile: maximale Diskretion (keine Dokumentation bei der Krankenkasse), freie Gestaltung der Therapie und in der Regel kürzere Wartezeiten.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Einzelsitzung (50 Minuten) kostet je nach Steigerungssatz zwischen 100 und 160 Euro. Zu Beginn der Therapie können zusätzliche Kosten (z.B. Biographische Anamnese, Testdiagnostik) anfallen.
Aktuelle Gebührenordnung (GOP):
→ GOP-Tabelle der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV)5. Zusatzversicherungen
Falls Sie eine Zusatzversicherung für ambulante Leistungen oder Heilpraktiker abgeschlossen haben, können unter Umständen auch Kosten für Psychotherapie übernommen werden. Es lohnt sich, die Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung zu prüfen oder dort direkt nachzufragen.
Was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten
Je nach Versicherungsart werden folgende Unterlagen benötigt:
- GKV: Ihre Versichertenkarte
- PKV: Informationen zu Ihrem Tarif (Stundenkontingent, Genehmigungspflicht)
- Beihilfe: Angaben zu Ihrem Beihilfesatz und Ihrer Restkostenversicherung
- Alle: Ggf. Befunde oder Arztbriefe früherer Behandlungen
Falls Sie unsicher sind, welche Unterlagen Sie benötigen, kann dies gerne im Erstgespräch geklärt werden - bei allen Fragen zur Kostenübernahme wird Ihnen geholfen.
Unterstützung bei der Kostenklärung
Bei der Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung werden Sie gerne unterstützt.
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